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Die Stadtausgabe einer Boulevardzeitung berichtet, die Stadtverwaltung habe eine Woche lang einen frisch sanierten Kindergarten beschlagnahmt, um Asylanten unterzubringen. Wörtlich schreibt sie: „Wo eben noch Mädchen und Jungen spielten, campierten über Nacht plötzlich 50 Ausländer.“ Inzwischen seien die Asylbewerber in ein umgebautes Fabrikgebäude umgezogen. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat beklagt ein Leser des Beitrags eine Vielzahl falscher Aussagen. So habe nicht die Stadt, sondern der Landkreis die Kindertagesstätte beschlagnahmt. Außerdem sei die Beschlagnahme bereits nach zwei Tagen wieder aufgehoben worden. Zudem sei zwar geplant gewesen, Asylbewerber in der Kindertagesstätte unterzubringen, diese seien jedoch nie dort eingetroffen. Auch die Aussage, dass die Kinder ausweichen mussten, sei falsch. Wegen der Sanierung der Räume seien die Kinder schon im Vormonat in anderen Räumlichkeiten untergebracht worden. Schließlich verletze der Begriff „campieren“ die Menschenwürde. Die Chefredaktion des Blattes räumt eine schlechte Recherche und die falsche Darstellung des tatsächlichen Sachverhalts in mehreren Punkten ein. (1996)