Namensnennung bei Verdacht auf Gewalt
Mutmaßliche Gewalttäter werden genannt und vorverurteilt
Unter der Überschrift „Guten Morgen“ berichtet eine Boulevardzeitung, dass ein Rollkommando von Linksradikalen einen Jugendclub in Thüringen gestürmt und mit Baseballschlägern brutal drauflos geprügelt hat. Warum sollen Gewalttäter anonym bleiben, fragt das Blatt und nennt die Namen der acht mutmaßlichen Schläger, die alle volljährig seien. Die PDS-Fraktion im Thüringer Landtag meldet den Vorfall dem Deutschen Presserat. Sie sieht in der Veröffentlichung eine Vorverurteilung und kritisiert die Namensnennung. Zudem glaubt sie einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht zu erkennen, da etliche der genannten Personen den Jugendclub am genannten Tag nicht einmal aufgesucht hätten. Die Leitung der Redaktion erklärt, dass es sich bei den Verdächtigen nicht um Jugendliche, sondern um Erwachsene im Sinne des Strafrechts handele. Sie ist der Ansicht, dass – da Gewalttäter aus der rechtsextremistischen Szene in anderen Medien zu Recht mehrfach namentlich genannt worden seien – sich im Hinblick auf die Abschreckung gewaltbereiter Extremisten die Notwendigkeit ergeben habe, auch die erwachsenen Teilnehmer des Überfalls in Thüringen namentlich zu nennen. Nur so bleibe eine Chance, vielleicht weitere Gewaltakte zu verhindern. (2001)