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Wahlforschung

Unter der Überschrift „Fälschen aus Gefälligkeit“ setzt sich ein Beitrag in einer Tageszeitung sehr kritisch mit der Wahlforschung auseinander. Der Autor nennt es verblüffend, wie verschiedene Institute jeweils Ergebnisse errechnen, die dem Auftraggeber passen. Als Beispiel nennt er eine Zeitschrift, die mit der Veröffentlichung entsprechender Ergebnisse vor Landtagswahlen in drei Ländern eine Partei gefördert und damit verschlüsselt zur Stimmabgabe für diese Partei aufgerufen habe. Die Zeitschrift beschwert sich beim Deutschen Presserat. Sie weist die in dem Beitrag der Zeitung enthaltenen Unterstellungen als falsch zurück und spricht von einer Diskreditierung der gesamten Branche der Meinungsforschung. Die Zeitung entgegnet, der streitige Artikel sei auf einer „Meinungsseite“ erschienen, enthalte also die persönliche Auffassung des Autors. Die angegriffene Passage, die bewusste Zeitschrift würde eine bestimmte Partei fördern, sei eine zulässige Meinungsäußerung. Die Annahme, der Zeitschrift würde das Fälschen von Meinungsumfragen vorgeworfen, sei absurd. Weder wörtlich noch indirekt werde diese Behauptung im fraglichen Artikel aufgestellt. Es werde lediglich darauf hingewiesen, dass verschiedene Meinungsumfrage-Institute verschiedene Ergebnisse errechnen. Dies werde als „verblüffend“ bewertet, also kommentiert. (1996)