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Werbung für Produkte und Reisen

Supplements einer Programmbeilage nicht als Werbebeilage gekennzeichnet

Ein Ortsverein der IG Medien legt dem Deutschen Presserat zwei Ausgaben einer Rundfunk- und Fernsehzeitschrift vor, die einer Regionalzeitung kostenlos beiliegt und unter dem Titel „Familie heute“ Supplements enthält, in denen u.a. Hinweise auf verschiedene Produkte sowie auf einen Reiseveranstalter, ein Hotel auf einer Nordseeinsel und einen Küchenhersteller gegeben werden. Der Beschwerdeführer moniert, dass das Supplement wie eine Familienzeitschrift aufgemacht ist, aber fast in jedem Beitrag Produktwerbung enthält. Dies sei ein klarer Verstoß gegen das in Ziffer 7 des Pressekodex geforderte Trennungsgebot. Die Chefredaktion der Regionalzeitung teilt mit, dass sie für den Inhalt der Beilage nicht verantwortlich zeichnet. Der für die Beilage zuständige Verlag ist der Auffassung, dass durch die gekonterte Darstellung sowie durch ein eigenes Impressum von „Familie heute“ eine ausreichende Abgrenzung von der redaktionellen Leistung der Programmzeitschrift gegeben sei. Sollte der Presserat anderer Ansicht sein, sei der Verlag gerne bereit, gekonterte Journale wie „Familie heute“ künftig deutlicher als bisher vom redaktionellen Teil abzugrenzen. (1998/99)