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Wahlkampf

Kritik an Schlagzeile und Wahlkampfanzeigen im Lokalteil

Eine Regionalzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Die SPD muss mit einer schweren Schlappe rechnen“ eine Vorschau auf die Kommunalwahlen in einem deutschen Bundesland. Gleichzeitig platziert sie auf den beiden ersten Lokalseiten innerhalb von einzelnen Artikeln bis dahin völlig unübliche Kleinanzeigen der CDU mit dem Slogan „Ich wähle morgen ...“. Ein Ortsverein der SPD nimmt daran Anstoß und beschwert sich beim Deutschen Presserat. Im ersten Fall kritisiert er die Überschrift des Beitrages, mit der ein Abwärts-Trend der SPD „herbei geschrieben“ werde. Im zweiten Fall sieht er in der Platzierung der Wahlkampfanzeigen einen Verstoß gegen die journalistische Etikette. Der Chef vom Dienst der Zeitung legt Schlagzeilen anderer Zeitungen vor, die ähnliche Aussagen enthalten. Schließlich seien der Kommunalwahlen im Land Verluste der SPD-Regierungsmehrheit in zwei anderen Bundesländern vorausgegangen. Vor diesem Hintergrund sei der Vorwurf, seine Zeitung habe die Niederlage der SPD herbei geschrieben, lächerlich. Zu den Anzeigen erklärt der Sprecher der Redaktion, dass in seinem Haus seit vielen Jahren schriftlich geregelt sei, in welcher Größe und Anzahl auch Textanzeigen zu Wahlkampfzwecken geschaltet werden können. Diesen Vorgaben entsprächen die kritisierten Anzeigen. Solche Inserate könnten alle demokratischen Parteien, sofern sie im Bundestag vertreten seien, gegen Bezahlung schalten. Auch die SPD mache davon Gebrauch. Die Anzeigen seien somit keineswegs für den Kommunalwahlkampf erfunden worden. (1999)