Karikatur
Eine Gemeinderatsfraktion kritisiert in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat zwei Karikaturen, welche die örtliche Zeitung veröffentlicht hat. Beide Darstellungen sind dem Thema »Abschiebung von Kurden« gewidmet. Bomben und Molotow-Cocktails werfende, maskierte Terroristen sind durch Beschriftung als Kurden gekennzeichnet: Die Beschwerdeführer sehen den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt: Alle Kurden sind Terroristen und werfen Bomben oder Molotow-Cocktails. In der Karikatur werde unterstellt, dass Kurden nur aus einem Grund nach Deutschland kommen, nämlich um Terror zu verbreiten. Die Chefredaktion erklärt, es sei das Wesen einer Karikatur, Dinge zu vereinfachen und zu überspitzen sowie einseitig Stellung zu nehmen. Eine Karikatur, die nicht auch einmalprovokativ sein könne, tauge nichts. Die beanstandeten Karikaturen seien nahezu flächendeckend über die Bundesrepublik verteilt worden, ohne dass anderswo daran Anstoß genommen worden sei. Der Leiter der politischen Redaktion habe sich jedoch nach der Veröffentlichung telefonisch mit dem Zeichner in Verbindung gesetzt und ihn auf das Problem aufmerksam gemacht, dass die pauschale Beschriftung »Kurden« geeignet sein könnte, Missverständnisse auszulösen. (1995)