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Wahrheitsgehalt

Drei Journalisten werfen einander Falschinformationen in ihrer Berichterstattung über die politische Situation in Osttimor vor. So soll die Darstellung der Geschichte Osttimors durch die Asienkorrespondentin einer deutschen Tageszeitung nach Ansicht eines Berufskollegen »allen anhand von historischen Quellen nachprüfbaren Tatsachen« und die Bewertung der derzeitigen Situation »allen wesentlichen kirchlichen Quellen und Menschenrechtsorganisationen« widersprechen. Dem Beschwerdeführer selbst legt ein anderer Asienkorrespondent dagegen zur Last, Lobbyist einer osttimoresischen Exilgruppe zu sein und in einer Fachzeitschrift nachweisbar falsche Behauptungen zu verbreiten und international angesehene Journalisten zu verleumden. Ein weiterer Artikel des Betroffenen in derselben Zeitschrift löst wiederum eine Beschwerde der zunächst kritisierten Berufskollegin aus. Die Redaktion habe vor Veröffentlichung des Artikels den Wahrheitsgehalt seines Inhalts und der darin enthaltenen Anschuldigungen nicht überprüft. Auch habe die Zeitschrift die privaten und geschäftlichen Interessen ihres Autors bei der Veröffentlichung nicht berücksichtigt. (1986)