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Falsche Tatsachenbehauptung

»Razzia in deutschen China-Restaurants -Hunde für Feinschmecker geschlachtet« lautet die Überschrift eines Artikels in einer Boulevardzeitung. Das Blatt berichtet, dass Fahnder in einem China-Restaurant mehrere geschlachtete Hunde entdeckt hätten. Das Fleisch sei Stammgästen serviert worden. Ausgehend davon äußert die Zeitung den Verdacht, im gesamten Bundesgebiet gebe es in vielen China-Restaurants für eingeweihte Stammgäste auf Wunsch »Hund-süß-sauer«. Darüber hinaus berichtet die Zeitung über vermeintliche Bräuche in China, denen zufolge Hund als ausgesprochene Delikatesse gelte. Detailliert wird zudem das Töten der Tiere beschrieben. Zwei chinesische Restaurantbesitzes vertreten durch ihren Hotel- und Gaststättenverband, legen Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Der Text sei eine pauschale Verunglimpfung einer Berufsgruppe. Aufgrund der Berichterstattung sei es zu Abbestellungen von Veranstaltungen, zum Ausbleiben von Gästen sowie zu Beschimpfungen von Inhabern und Personal gekommen. Recherchen des Verbandes hätten ergeben, dass in keinem besseren Restaurant in Asien Hundefleisch auf der Speisekarte verzeichnet sei. Die Chefredaktion räumt ein, dass sie einer Fehlinformation durch einen Mitarbeiter des Arbeitsamtes aufgesessen sei. Diese Information hätte sich im nachhinein als falsch herausgestellt. Dafür habe sich der Vizepräsident des Landesarbeitsamtes öffentlich entschuldigt. Entschuldigt habe sich auch die Redaktion und einen Leserbrief in der Sache abgedruckt. Die Chefredaktion drückte in einem persönlichen Gespräch mit einer Delegation chinesischer Gastwirte ihr Bedauern über diesen Vorgang aus. (1995)