Hotel getestet
Gewerbetreibender muss sich Kritik an seinen Leistungen gefallen lassen
Unter der Überschrift “Kurorte unter der Lupe” informiert eine Regionalzeitung ihre Leser über das Ergebnis eines Gastronomietests. Ohne Namensnennung wird u.a. über ein Motel-artiges Kurhotel berichtet, hinter dessen mausgrauen Türen das Test-Team in Kunststoff-furnierten Jugendzimmer-Betten für 127,50 Mark genächtigt habe. In den Test-Notizen ist u.a. vom “Jugendherbergs-Ambiente zum Nobelpreis” die Rede. “Das war die teuerste Jugendherberge meines Lebens”, wird der Cheftester zitiert. Der Professor für Tourismusbetriebswirtschaft fügt jedoch einschränkend an: “Das ist eigentlich schon eine Beleidigung für Jugendherbergen.” Weiter heißt es: “Die Küche setzte beim Abendmenü noch eins drauf. Für neun Mark gab es gebackenen Camembert – zwei Stückchen, jedes so groß wie ein Tomatenviertel. ‘Unsere Gäste sind normalerweise auf Diät’, entschuldigte sich der Ober.” Der Testbericht ist illustriert mit einem Foto, das einen Teil der Hotelanlage zeigt. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat rügt der Betreiber des Hotels falsche Angaben. So gebe es in seinem Haus keine “Kunststoff-furnierten Jugendzimmer-Betten”. Ferner sei der Preis niedriger gewesen als angegeben. Im Übernachtungspreis sei zudem auch der Besuch einer umfangreich ausgestatteten Thermalanlage enthalten. Die Mindestausstattung aller Zimmer weise u.a. Dusche und WC, Balkon mit Tisch und Stühlen, Radio, Farb-TV und Selbstwahltelefon auf. Das Foto zeige die Lieferantenzufahrt, die für den Publikumsverkehr gesperrt sei. Das Zitat des Obers sei in einen völlig falschen Zusammenhang gestellt worden. Der Tester habe den Ober nämlich gefragt, was die Gäste im Hotel alles machen würden. Daraufhin habe dieser u.a. geantwortet, dass viele Gäste auf Diät seien. Der Zeitung gehe es offenbar nicht um eine wahrheitsgetreue Berichterstattung, sondern um eine Diskreditierung des Hotels in spöttischer und beleidigender Polemik. Die Redaktion der Zeitung macht geltend, dass sie den Namen des Hotels nicht erwähnt hat. Dem Besitzer sei mehrfach die Möglichkeit eingeräumt worden, im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Der Hotelier habe sich aber statt der journalistischen Aufbereitung des Themas einen Werbeartikel für sein Haus vorgestellt. Das fragliche Hotel sei zweimal zu Testzwecken aufgesucht worden. Das Urteil der Beteiligten über Ausstattung, Service und Preise des Hauses sei übereinstimmend vernichtend gewesen. Das gesamte Ambiente habe von der Zugangsseite aus einen äußerst ungepflegten Eindruck gemacht. Das Foto zeige den Weg, den der Tester vom Parkplatz zu seinem Zimmer genutzt habe. (1997)