Privatsphäre
Eine Elektronikfirma wirft dem Chefredakteur einer Fachzeitschrift vor, gegen Ziffer 15 des Pressekodex (Annahme und Gewährung von Vorteilen jeder Art ...) verstoßen zu haben. Mitarbeiter der Firma hätten das Angebot des Journalisten abgelehnt, gegen Honorierung eine Beratung für ihre Produkte zu übernehmen und seinerseits dafür zu versprechen, dass diese dann jeweils Testsieger würden. Daraufhin seien Produkte der Firma, entgegen der üblichen Gepflogenheiten, nicht vom Hersteller selbst, sondern aus dem freien Handel besorgt, in der Zeitschrift unzutreffend dargestellt worden. (1985)