Kritik an Pressemitteilung
Eine Studiengruppe deutscher Beamter besucht Moskau und Sankt Petersburg. In einer Pressemitteilung, die nach der Rückkehr verbreitet wird, schildern die Teilnehmer der Reise ihre Erlebnisse. Ein Boulevardblatt greift die Mitteilung auf und kommentiert sie. In abgesetztem Text stellt die Zeitung fest, es müsse toll sein, vor frierenden Russen mal so richtig den Herrenmenschen spielen zu können. Wörtliches Zitat: »So freuen sich die Beamten, wenn sie nicht erwischt werden. Nach Einkauf bei Hehlern, Schmuggel und Bestechung.« Die Interessenvertretung der Studiengruppe beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Pressefreiheit stoße auf ihre Grenzen, wenn ein Berufsstand in unzulässiger Weise diffamiert und Pressemitteilungen ins Gegenteil verkehrt würden. Die Redaktion besteht darauf, korrekt zitiert zu haben. Die Pressemitteilung müsse allerdings, sowohl was ihren beschreibenden Teil angehe als auch insoweit sie als Tipp für einen Russlandbesuch dienen solle, als beschämend bezeichnet werden. Sie enthalte beispielsweise den Hinweis darauf, in welcher Größenordnung man Zöllner bestechen müsse. (1991)