Redigieren
Auf zwei Sonderseiten veröffentlicht eine lokale Zeitung einen Beitrag der beiden Autoren des Buches “Staatsgeheimnis Abwasser”. Unter der Überschrift “Der Weg allen Wassers” wird das Abwassersystem der Stadt behandelt. Einer der Verfasser wendet sich an den Deutschen Presserat, weil er festgestellt haben will, dass sein Text in unzulässiger Weise manipuliert worden ist. Ohne die Genehmigung der Autoren seien Textpassagen weggelassen, hinzugefügt und verändert worden. Dies sei um so verwunderlicher, als er und sein Mitautor die von der Redaktion vorgegebene Länge eingehalten hätten. Zudem sei durch die Veränderung das Urheberrecht verletzt worden. Die Rechtsabteilung des Verlags ist sicher, dass kein Verstoß gegen den Pressekodex vorliegt. Fälle eines journalistisch und redaktionell zulässigen und üblichen Redigierens von Beiträgen freier Autoren seien im Pressekodex aus gutem Grund nicht erfasst. Die Redaktion sei ihrer Pflicht nachgekommen, das Dokument sinngetreu wiederzugeben. Im vorliegenden Fall sie die Bearbeitung des Textes mit dem Beschwerdeführer ausdrücklich besprochen worden. Dieser habe nicht widersprochen und auch nicht darauf bestanden, dass ihm die Endfassung des Artikels noch einmal vorgelegt wird. (1996)