Leserkritik
Ein “Bäderstreit” bestimmt das kommunalpolitische Geschehen in einer Stadt. Die Zeitung am Ort berichtet tagtäglich über den Fortgang der Diskussion, veröffentlicht auch einen Leserbrief, dessen Autor der kommunalen Entwicklungsgesellschaft u.a. die falsche Verwendung von Fördermitteln vorwirft. Der Leserbriefschreiber ist ferner der Auffassung, dass die Entwicklungsgesellschaft fähige Mitarbeiter vertreibe. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat weist die Gesellschaft den Vorwurf eines Subventionsbetrugs zurück. Dabei erwähnt sie, dass der Verfasser des Leserbriefes in einem Rechtsstreit die arbeitsrechtlichen Interessen einer ehemaligen Mitarbeiterin der Gesellschaft vertritt. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, sie habe in der strittigen Sache insgesamt 13 Artikel veröffentlicht und mit der Veröffentlichung des Leserbriefes der Kritik innerhalb der Leserschaft Raum geben wollen. Den davon Betroffenen sei ausreichend Raum zur Darstellung ihrer Position gegeben worden. So habe die Beschwerdeführerin einen Tag nach Erscheinen des Leserbriefes unter der Überschrift “Mitarbeiter weisen Angriffe zurück” Gelegenheit zur Klar- und Richtigstellung gehabt. (1997)