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Wahlberichterstattung

In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat wendet sich eine Partei gegen die Wahlkampfberichterstattung mehrerer Tageszeitungen vor den Landtagswahlen. Thema der Berichterstattung ist jeweils das Wahlprogramm der Partei, insbesondere die Forderung, den Paragraphen 175 des Strafgesetzbuches ersatzlos zu streichen. Dies hätte zur Folge, so die Presseberichte, dass sexuelle Handlungen von erwachsenen Männern an 14- bis 18jährigen gleichen Geschlechts nicht mehr bestraft würden. In diesem Zusammenhang erinnern einige der Blätter an die weitergehende Forderung, Sex mit Kindern freizugeben, welche die Partei einige Jahre zuvor gestellt, jedoch später wieder verworfen hatte. Die Beschwerdeführer sehen sich fehlinterpretiert und vermuten, dass die Zeitungen eine übereinstimmende Berichterstattung abgesprochen haben. (1990)