Zitate
In zwei Beiträgen berichtet eine Zeitung über die Ergebnisse einer Podiumsdiskussion, die sich mit der Jugendkriminalität in der Stadt befasste. Sie zitiert eine Jugendrichterin, die gefordert habe, jugendliche Autoknacker nicht schon beim ersten Mal vor Gericht zu zerren. Ihre Begründung; Viele Jugendliche würden dadurch unnötig kriminalisiert und gerieten erst recht auf die' schiefe Bahn. Außerdem würden die Justizbehörden durch den Wegfall' derartiger Bagatelldelikte enorm entlastet: Die Forderung der Richterin veranlasste die Redaktion zu der Überschrift »Keine Strafe mehr für Autoknacker« und war der Aufhänger für eine Straßenumfrage; deren Ergebnis sich in der Überschrift widerspiegelt »Autoknackers straffrei? Das darf doch nicht wahr sein!« Das Staatsministerium der Justiz legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Die Richterin stelle die behaupteten Äußerungen in Abrede. Sie habe vielmehr zur Ahndung von Bagatelldelikten bei Jugendlichen Stellung genommen. Dabei sei es hauptsächlich um Delikte wie z. B. Fahren ohne Fahrerlaubnis und Ladendiebstahl gegangen: Hinsichtlich der Ahndungsmöglichkeiten von Einbruchsdiebstählen in Kraftfahrzeuge habe sie auf das Jugendstrafrecht hingewiesen. Die Zeitung benennt drei Zeugen, die die korrekte Wiedergabe der Zitate bestätigen könnten. (1994)