Verdachtsmomente
Eine Lokalzeitung berichtet, dass der Stadtdirektor der im Stadtrat vertretenen Wählerinitiative Betrug bei der Abrechnung von Sitzungsgeldern vorwirft. Der Fraktionsvorsitzende habe nach Ansicht des Stadtdirektors versucht, Sitzungsgelder auch für jene Mitglieder zu kassieren, die zwar Aufgaben innerhalb der Wählerinitiative übernehmen, dafür aber nicht öffentlich legitimiert sind. Die Zeitung zitiert aus einem Schreiben des Stadtdirektors an den Fraktionsvorsitzenden: “...setzen Sie sich durch die Aufnahme eines nicht gewählten Mitgliedes in diese Liste des Verdachts des (versuchten) Betrugs gemäß § 263 StGB zum Nachteil der Stadt ... aus”. Die Wählerinitiative beschwert sich beim Deutschen Presserat. Die Zeitung habe bei ihr nicht nachgefragt, ob das Schreiben des Stadtdirektors der Wahrheit entspreche. So behaupte man falsche Tatsachen und erwecke den Eindruck, dass der Vorwurf bereits erwiesen sei. Der Autor des Artikels weist die Aussage, er habe die Betroffenen zu den Vorwürfen des Stadtdirektors nicht befragt, als unzutreffend zurück. Die Wählerinitiative habe mit Hinweis auf eine einige Tage später stattfindende Fraktionssitzung keine Erklärung abgegeben. Er ist der Auffassung, dass er damit seiner journalistischen Sorgfaltspflicht nachgekommen sei. Am Tage nach der erwähnten Sitzung habe seine Zeitung berichtet, dass der Vorsitzende der Initiative die Vorwürfe des Stadtdirektors entschieden zurückweise. (1996)