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Kritik an einem Stadtrat

Eine Tageszeitung kritisiert in Berichten und Kommentar Baumfällaktionen in einer Stadt ihres Verbreitungsgebiets. Außerdem druckt sie drei Leserbriefe zu diesem Thema ab. Angelastet wird das Unternehmen dem namentlich genannten Ersten Stadtrat. Dieser habe kaltschnäuzig Recht und Gesetz gebrochen; er habe einen ausgeprägten Mangel an Unrechtsbewusstsein, er sei ein hohes Sicherheitsrisiko. Der Magistrat der Stadt legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein, weil die Aussage der Zeitung unwahr und verleumderisch sei. Von den Schreibern der kritischen Leserbriefe erwirkt er Unterlassungserklärungen: In der Aufforderung der Zeitung an die Leser, weiterhin kritisch ihre Meinung in Form von Leserbriefen zu äußern, sieht er eine Aufwärmung aller Verleumdungen. Er hält es für nicht hinnehmbar, »irregeleitete Leserbriefschreiber« in das Messer laufen zu lassen, um eine selbst erzeugte Kampagne am Leben zu erhalten und zu verstärken. Die Redaktion betont, dass der genannte Stadtrat politisch und tatsächlich verantwortlich sei für das, was im Namen des Bauamtes der Stadt geschah und geschieht: Das eindeutig rechtswidrige Fällen von Pappeln im Stadtgebiet, das ein Bußgeldverfahren durch die übergeordnete Behörde der Landesverwaltung zur Folge hatte, sei vorn dem Betroffenen zwar nicht persönlich angeordnet, wohl aber gutgeheißen und ausdrücklich begrüßt worden. (1992)