Richtigstellung
Ein Rechtsanwalt beanstandet eine Agenturmeldung über einen Prozess gegen einen ehemaligen Bundesminister, in der er namentlich genannt und als vernehmungsunfähig bezeichnet wird. Die Meldung enthalte falsche Behauptungen und irreführende Formulierungen. Zwei Tage später hatte die Agentur korrigiert, der Rechtsanwalt habe nicht unter Alkoholeinfluss gestanden. Nach Ansicht des Betroffenen war dies keine angemessene Richtigstellung. Auf die vorangegangene Falschmeldung sei nicht eingegangen worden. (1986)