Sperrfrist
Eine Lokalzeitung veröffentlicht am 16. Juni kritische »Anmerkungen zu einer noch nicht gehaltenen Rede« eines Bundestagsabgeordneten. Dieser hatte die Rede, die er am 17. Juni vor dem Bundestag halten wollte, den Redaktionen am 15. Juni per Fax mit Sperrfristvermerk zugesandt. Der Abgeordnete beschwert sich beim Deutschen Presserat über die Kommentierung bereits vor Ablauf des Sperrfristdatums. (1990)