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Veröffentlichung ohne Zustimmung

Ein Fotoamateur äußert sich in einem Brief an eine Zeitschriftenredaktion kritisch über eine Kamera. Das Schreiben trägt in großen Buchstaben die Aufschrift »KEIN LESER-BRIEF«. Dennoch wird der Brief auszugsweise veröffentlicht. Auf den Protest des Autors reagiert die Redaktion nicht. Erst als sie vom Deutschen Presserat erfährt, dass der Betroffene Beschwerde eingelegt hat, bietet sie dem Beschwerdeführer den Abdruck eines Leserbriefs an, »dessen Inhalt auf die Richtigstellung der Fakten abzielt«. (1991)