Leserbrief
Der Brief einer Leserin, die sich in einer Kirchenzeitung zu den Haftbedingungen in einem Abschiebegefängnis äußert, veranlasst den Vizepräsident des Landtages zu einer Stellungnahme gleichfalls in Form eines Leserbriefes. Dabei ordnet er die Kritikerin als Mitglied von »Pax Christi« ein. Die Redaktion streicht diese Passage. Daraufhin wendet sich der Politiker an den Deutschen Presserat und kritisiert die Verfälschung seines Briefes. Die Redaktion räumt in einem Schreiben an den Beschwerdeführer ein, dass die Einordnung der Frau als Mitglied von «Pax Christi« nicht gedruckt wurde, da sie sich nicht als Mitglied von »Pax Christi«, sondern als Mitglied des »Freundeskreises Asyl« geäußert habe. Dem Presserat gegenüber bedauert die Redaktion, dass der Leserbrief in einer korrigierten Form gedruckt worden sei. Das sei ein formaler Fehler der Redaktion. Dass der diskriminierende Satz gegen »Pax Christi« nicht gedruckt worden sei, habe die Redaktion als ihre Pflicht angesehen. Der korrekte Weg wäre gewesen, den Brief zur Korrektur dem Beschwerdeführer zurückzuschicken. Den Vorwurf einer verfälschten Darstellung weist die Redaktion zurück. Sie erklärt sich bereit, in ihrer Zeitung den Originaltext des Briefes abzudrucken mit der Erklärung, dass das Verfahren der Redaktion nicht korrekt war, zugleich aber auch mit der Erklärung warum die Redaktion die betreffende Aussage nicht veröffentlichen konnte. (1995)