Namensnennung
Ein 23-Jähriger kommt mit dem Wagen seines Vaters von der Fahrbahn ab und wird tödlich verletzt. Die Zeitung am Ort zeigt das Autowrack im Bild und erwähnt in der Unterzeile Namen, Alter und Wohnort des Getöteten. Der Vater des Unglücksopfers sieht dadurch die ohnehin vorhandenen Belastungen seiner Familie unnötig erhöht. Sein Rechtsanwalt fordert eine Rüge des Deutschen Presserats. Die Zeitung erklärt, sie habe den Namen des Verunglückten veröffentlicht, weil Unfall und Person am Nachmittag des Unfalltages an dem Wohnort des Opfers und dessen näherer Umgebung bereits bekannt gewesen seien. Die Leser in einem kleinstädtisch-ländlichen Raum erwarteten bei inoffiziell kreisenden Nachrichten eine klare Information durch ihre Heimatzeitung. Für künstliche Anonymisierungsversuche hätten sie keinerlei Verständnis. Solche würden sie als lächerlich empfinden. (1996)