Namensnennung bei Totschlagsversuch
Weil andere Medien den Namen nannten, gab Zeitung ihre Zurückhaltung auf
Eine Regionalzeitung berichtet, dass der Sohn eines ehemaligen Fußballprofis, der seinen Bruder angeschossen haben soll, weiterhin in Haft ist. Sie teilt ihren Lesern mit, dass sie bei der Erstberichterstattung die Namen der Beteiligten nicht genannt habe, weil sie in einer für die Familie tragischen Situation die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes höher eingestuft habe als das Interesse der Öffentlichkeit an der Nennung des Namens. Die Zeitung gibt diese Zurückhaltung auf, weil andere Medien die Namen inzwischen bundesweit verbreiten. Ein Leser des Blattes beanstandet in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat die Veröffentlichung des Namens. Schließlich habe der Vater mit der Tat selbst nichts zu tun. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, warum sie ihren Verzicht auf die Namensnennung aufgegeben habe. Zahlreiche Leser hätten sich unter Verweis auf andere Medien beschwert, dass die Zeitung “mal wieder nichts wisse”. Diese Leser hätten nicht erkannt, dass die anonymisierte Berichterstattung den ihnen aus anderen Medien bekannten Fall betraf. Die Redaktionskonferenz habe angesichts dieser Situation beschlossen, die Namen zu nennen. Diese Entscheidung habe sich jedoch ausschließlich auf den Text und nicht auf die Überschrift bezogen. Diese sei erst später hinzugefügt worden, Anlass für einen Hinweis an die Redaktion, dass in vergleichbaren Fällen auf die Verwendung von Namen in Überschriften verzichtet werden soll. (1998)