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Meinungsäußerung

Eine Lokalzeitung beschäftigt sich mit dem Abstimmungsverhalten eines parteilosen Stadtratsmitglieds. Zitat: »Er dürfte - wie schon des öfteren in der Vergangenheit - wiederum einmal mehr kaum verstanden haben, worüber er eigentlich abgestimmt hat.« Der Stadtrat habe zwei Minuten vor Sitzungsende den Plenarsaal betreten, als die Oberbürgermeisterin gerade zur Abstimmung aufrief, und wieder einmal tapfer die Hand gehoben. »Warum sich mühen, wenn es auch bequemer geht?« fragt der Autor des Berichts. Für seine nur zweiminütige Anwesenheit erhalte der Stadtrat 60 Mark Sitzungsgeld. In einer Beschwerde beim Deutschen Presserat beanstandet der Betroffene die Unterstellung, er habe kaum verstanden, worüber er abstimme, und die Behauptung, dies sei nicht das erste Mal vorgekommen. Mit der zur Abstimmung gestellten Problematik sei er schon seit Jahren befasst. Im übrigen trägt der Beschwerdeführer sachliche Gründe für seine Verspätung vor. Die Redaktion erklärt, in die fragliche Sitzung des Stadtrates sei eine Resolution eingebracht worden, der zufolge ein Brandanschlag auf ein Aussiedlerheim verurteilt wenden sollte. Eine ausführliche und höchst kontroverse Diskussion sei entstanden wegen eines sogenannten »Ergänzungstextes«. Ehe schließlich über das Papier abgestimmt worden sei, habe man sich auf etliche Änderungen bzw. Streichungen geeinigt. Unmittelbar zu Beginn der Abstimmung sei dann das fehlende Stadtratsmitglied erschienen. Dieses dürfte somit kaum, wie von ihm behauptet, die erforderliche Gelegenheit gehabt haben, sich »über den Stand der Diskussion in wenigen Sätzen bei einer Kollegin unterrichten zu lassen.« Der Autor des Berichts weist in diesem Zusammenhang auf zwei weitere Plenumssitzungen hin, in deren Verlauf der Beschwerdeführer wenig sachkundig erschienen sein soll. (1992)