Überschrift
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht unter der Überschrift Wohnraum beschlagnahmt - Familie muss Asylanten aufnehmen« einen Beitrag, mit dem auf die Probleme bei der Einquartierung von Asylberechtigten hingewiesen wird. Anfang 1991 erhielt eine mehrköpfige deutsche Familie wegen Obdachlosigkeit eine neue Wohnung zugewiesen, die allerdings größer war als es der gesetzliche Anspruch vorschreibt. Deshalb quartierte die Gemeinde ein knappes Jahr später zwei Asylbewerber zusätzlich in die Wohnung ein. Mehrere Leser des Blattes wenden sich an den Deutschen Presserat. Alle sind der Ansicht, dass durch die Überschrift der Eindruck erweckt werde, die deutsche Bevölkerung müsse mit der Beschlagnahme von Wohnraum für Asylbewerber rechnen. Mit einer solchen unverantwortlichen Aussage wende nur Stimmung aufgeheizt. Die Redaktion weist eine Diskrepanz zwischen Inhalt des Beitrags und seiner Überschrift zurück. Die behördliche Maßnahme stelle eine Einweisung mit Zwang auf die deutsche Familie dar, die jetzt eine Vier-Zimmer-Wohnung mit sieben statt mit fünf Personen bewohnen müsse. Damit werde das bisher eingeräumte Wohnrecht gekürzt. Über diese Thematik müsse die Öffentlichkeit informiert werden. Von Ausländerfeindlichkeit könne keine Rede sein. (1992)