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Vorverurteilung

Zeitung bezeichnet bislang unbestraften Angeklagten als Kriminellen

Eine Regionalzeitung berichtet, dass zwei Polen vor Gericht stehen und sich wegen Schmuggelns von mehr als 36 Millionen “Glimmstängeln” verantworten müssen. Die beiden Brüder sollen monatelang Zigaretten – in hohlen Kanthölzern versteckt – aus Weißrussland unverzollt in die Bundesrepublik verschoben und einen Steuerschaden von neun Millionen Mark angerichtet haben. In dem Beitrag wird dreimal die Staatsangehörigkeit der beiden Angeklagten genannt. Im ersten Satz des Artikels werden sie zudem als “Kriminelle” bezeichnet. Ein Leser des Blattes legt den Text dem Deutschen Presserat vor. Er sieht in der Nennung der Staatsangehörigkeit eine Diskriminierung und in der Bezeichnung “Kriminelle” eine Vorverurteilung. Die Chefredaktion weist darauf hin, dass die polnischen Staatsbürger auf frischer Tat ertappt worden seien. Deshalb sei es zulässig und gerechtfertigt, sie in der Berichterstattung als Kriminelle zu bezeichnen, zumal einer der Beteiligten bereits vor Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt habe. Auf Anfrage des Presserats teilt die zuständige Staatsanwaltschaft mit, dass nur einer der beiden Brüder vorbestraft sei. (2000)