Adresse eines Frauenhauses
Der Streit eines Ehepaares um den sechs Jahre alten Sohn ist Thema eines Zeitungsberichts. Nachdem Mutter und Sohn verschwunden seien, habe der Vater schließlich erfahren, dass die Mutter den Sohn im Frauenhaus versteckt habe. Illustriert ist der Text mit einem Foto des Frauenhauses, dessen Adresse zu Beginn des Berichts mitgeteilt wird. Das Frauenhaus wendet sich mit einer Beschwerde an den Deutschen Presserat. Die gesamte Berichterstattung sei tendenziös und einseitig recherchiert aus der Sicht des Mannes. Insbesondere sei zu beanstanden, dass die Geheimadresse öffentlich gemacht und der Artikel mit einem Foto des Frauenhauses illustriert worden sei. Die Redaktion gesteht ein, dass sie aus Gedankenlosigkeit die Adresse des Frauenhauses veröffentlicht habe. (1992)