Betroffene nicht gehört
Eine Lokalzeitung berichtet unter der Überschrift » Wurfstern ins Auge - Rudi (9) blind« über den Unfall eines Kindes. Beim Spielen habe der neunjährige Marcel seinen gleichaltrigen Freund Rudi mit einem Wurfstern so schwer verletzt, dass dieser auf einem Auge erblindete. Die Zeitung zitiert den verletzten Jungen und dessen Eltern. In dem Bericht nennt die Zeitung außer den Vornamen der beiden Jungen auch den Namen der Wohnsiedlung, in der sich der Unfall ereignete. Die Eltern des angeblichen Täters beschweren sich beim Deutschen Presserat. Sie wenden sich erst elf Monate nach der Veröffentlichung an den Presserat, weil sie erst jetzt von dessen Existenz erfahren. Die Anschuldigungen gegen den Sohn haben sich als haltlos herausgestellt. Rudi hat sich mit dem Wurfstern selbst verletzt. Durch die unhaltbare Diffamierung des Berichts habe die Familie - so die Beschwerdeführer-erheblichen Schaden genommen. Es habe Telefonterror und Angriffe gegen den Sohn in der Schule gegeben. Die zuständige Polizeidirektion, von der Geschäftsstelle des Presserats befragt, gibt an, der Bericht über das Unglück sei bereits vernichtet worden. (1990)