Richtigstellung
Ein Wirtschaftsmagazin berichtet am 5. August 1994 über die Veruntreuung von Geldern innerhalb von Unternehmen einer bestimmten Pharmagruppe. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, dass der namentlich genannte ehemalige Geschäftsführer einer Arbeitsgruppe von der Polizei verhaftet worden sei. Der Betroffene beklagt in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat eine Verunglimpfung und beteuert, dass er nicht verhaftet worden sei. Mit einer solchen Behauptung habe die Zeitschrift seinen Ruf geschädigt. Die Zeitschrift räumt ein, dass die Nachricht über die Verhaftung des Beschwerdeführers unzutreffend gewesen sei. In einem erneuten Artikel wolle sie eine Korrektur veröffentlichen. (1994)