Diskriminierung von ethnischen Gruppen
Trickdiebin vor Gericht wird als Sinti-Frau beschrieben
Eine Boulevardzeitung berichtet über Trickdiebe, die sich stets schwache Rentner als Opfer aussuchen. So sei jetzt eine Sinti-Frau, im achten Monat schwanger, vom Amtsgericht zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Zusammen mit einer Komplizin habe sie drei Rentner im Alter von 84 bis 87 Jahren bestehlen wollen. Die Zeitung beschreibt den Trick: “Wir haben ein Paket für Ihre Nachbarn”, erklärt die Frau an der Tür. Während sie umständlich eine Nachricht aufschreibt, schleicht sich die Komplizin mit einer Diebesschürze in die Wohnung und sucht nach Geld. Glücklicherweise vergebens. Weil die Rentner gute Personenbeschreibungen liefern konnten, seien beide Frauen gefasst worden. Die Komplizin stehe demnächst vor Gericht. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma legt dem Deutschen Presserat in einer Sammelbeschwerde auch diesen Fall vor. Er beklagt, dass die 32jährige Täterin als Sinti-Frau beschrieben ist. Die Redaktionsleitung des Blattes erklärt, dass die Ausnutzung altersbedingter Hilfs- und Arglosigkeit besonders gemein und verwerflich sei. Insoweit könne der Zentralrat auch nicht erwarten, dass in der Berichterstattung verschwiegen werde, welchem Umfeld die Täter zuzurechnen seien. (1999)