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Wahlberichterstattung

Eine Lokalzeitung stellt vor der Bundestagswahl die Kandidaten zweier Wahlkreise vor und befragt sie zu ihren politischen Vorstellungen. Ähnlich verfährt ein anderes Blatt in einem anderen Wahlkreis. Ein Leser sieht in der Beschränkung auf die Bewerber der im Bundestag vertretenen Parteien eine Benachteiligung der kleineren Parteien und eine Beeinträchtigung der Wahl bzw. der Wahlentscheidung des Wählers und Lesers. Beide Zeitungen berichten jedoch - was der Beschwerdeführer auch einräumt - über sämtliche Kandidaturen auf Landeslisten der betroffenen Gebiete sowie über alle Direktkandidaten ihrer Wahlkreise. (1987)