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Die Zwangsräumung eines Reiterhofs ist das Thema eines Lokalberichts. In dem Beitrag wird erwähnt, der Vater der Pächterin habe sich aus der Stadt abgemeldet, um polizeilichen und gerichtlichen Unannehmlichkeiten aus dem Wege zu gehen. Der Eigentümer des Grundstückes vermute, der Mann sei jetzt in Südafrika gemeldet. Der Betroffene schaltet den Deutschen Presserat ein, weil er sein Persönlichkeitsrecht sowie die Bestimmungen des Datenschutzes verletzt sieht. Er habe nie in der genannten Stadt gewohnt, habe weder mit dem Mietverhältnis seiner Tochter noch mit den daraus resultierenden gerichtlichen Auseinandersetzungen etwas zu tun. Er habe dies der Zeitung mitgeteilt. Diese habe sich daraufhin bei ihm entschuldigt. Für ihn sei die Angelegenheit jedoch nicht erledigt. Solche Veröffentlichungen könnten schließlich existenzvernichtend sein. Die Chefredaktion der Zeitung gesteht ein, dass der Beschwerdeführer Recht hat. Der Autor des Beitrages sei der Lüge eines Informanten aufgesessen. Die Chefredaktion habe sich bei dem Betroffenen in aller Form entschuldigt. (2001)