Freie Erfindung
Unter der Rubrik »Aktuelles« kündigt eine Zeitschrift an: »Grausam: Kind (12) von einem sturen Pfarrer in den Tod getrieben«. Im Innern des Heftes wird die Tragödie in einer Kleinstadt beschrieben: Ein angeblich mit verändertem Namen bezeichneter Pfarrer soll einem 12-jährigen Mädchen, das ihm den Diebstahl von 20 D-Mark gebeichtet habe; die Lossprechung versagt haben, wenn es nicht zuvor seinen Eltern und seiner Schulklasse diesen Diebstahl gestehe. Das Mädchen sei darauf vom 6. Stock eines Hauses in den Tod gesprungen. Der Pfarrer habe dennoch seine Haltung stur verteidigt und selbst in seiner Predigt anlässlich der Beerdigung des Kindes sein Handeln gerechtfertigt. Illustriert wird der Artikel mit dem geschwärzten Foto des angeblichen Pfarrers: Die zuständige Erzdiözese beschwert sich beim Deutschen Presserat. Der geschilderte Vorgang sei frei erfunden. Das Foto des Pfarrers stamme, wie an der Kopfbedeckung zu erkennen sei, aus den 50er Jahren. Auch Intensive Nachforschungen hätten nichts zu Tage gebracht; was auch nur ansatzweise dem geschilderten Geschehen nahe komme. Die Zeitschrift nimmt nicht Stellung, druckt aber, rechtskräftig verurteilt, einen Widerruf ab. (1992)