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Vergleiche mit dem Naziregime

Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief über den Antrag einer Partei auf Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates. Zwei Tage später erscheint ein Kommentar Der Zeitung zum selben Thema. Ein Leser kritisiert, dass die im Original des Leserbriefes verwendete Formulierung »Ermächtigungsgesetz« verfälschend in »Antrag« abgeändert worden ist. Der Kommentator hingegen zitiert den ursprünglich verwendeten Ausdruck und wirft dem Leserbriefschreiber ein »fragwürdiges Geschichtsverständnis« vor. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung erläutert, er habe den Leserbriefkürzen lassen. Auch ohne jene Passage mit dem Begriff »Ermächtigungsgesetz« sei die Meinung des Schreibers klar und deutlich gewesen. Die durch die Formulierung »Ermächtigungsgesetz« gezogene Parallele zum Nazi-Regime sei ihm »überzogen« erschienen, als »Schmähkritik« gegenüber einer Partei, die aus dem Widerstand gegen das Hitlersche Ermächtigungsgesetz ... eine ihrer vornehmsten Traditionen herleite. Die Unzulässigkeit der Änderung räume er »ohne Wenn und Aber« ein. (1986)