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Foto einer Polizeiinformantin

Unter der Überschrift »V-Männer: Das dunkle Geschäft mit dem Verrat« berichtet eine Abendzeitung über die Schicksale von vier verdeckt arbeitenden Polizei-Informanten, darunter einer Frau; die im Foto präsentiert wird. Dabei sind ihre Augen durch einen schwarzen Balken verdeckt. Die Betroffene wendet sich an den Deutschen Presserat: Eine ältere Geschichte werde ohne hinreichende Gründe »wieder aufgewärmt«: Durch diesen identifizierenden Pressebericht werde ihr Recht auf Resozialisierung verletzt. Die Redaktion bestreitet, dass die Beleuchtung des Sachverhalts die Resozialisierung der Betroffenen gefährde. Eine Gefährdung dieses Ziels durch die Bildveröffentlichung räumt sie dagegen ein, obwohl das Foto mindestens fünf Jahre alt und »geblendet« sei. (1992)