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Namensnennung

Eine 42-jährige Frau, die mit ihrer Familie einen Campingurlaub am Lago Maggiore machte, ist bei einer Bootsfahrt ertrunken. Die Zeitung im Heimatort der zunächst Vermissten berichtet, dass Taucher die Frau in 15 Meter Tiefe tot geborgen haben. Sie schildert die Umstände des Unglücks und die Suche nach der Vermissten. Dabei lässt sie Namen und Wohnort des Opfers nicht aus. Der Ehemann sieht sein und seiner Kinder Persönlichkeitsrecht durch die Veröffentlichung verletzt und bewertet auch die Darstellung des Unglücksfalles als sachlich unkorrekt. Er schaltet daher den Deutschen Presserat ein. Die Zeitung nennt als Quelle ihrer Darstellung die Polizei. Zur Namensnennung meint sie, dass zum Zeitpunkt der Berichterstattung in der Gemeinde bereits bekannt gewesen sei, um welche Mitbürgerin es sich bei Vermissten gehandelt habe. (1996)