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Menschenwürde

Eine 65-jährige Frau mit dem Nachnamen Schweinebraten stirbt. Die Familie schaltet in der Lokalzeitung eine Traueranzeige. Eine Tageszeitung veröffentlicht die Familienanzeige einige Tage später wortwörtlich auf ihrer Satireseite unter der Überschrift „zerrissen das familienband der schönen schweinebraten“. In einem Kommentar dazu heißt es, Mutter Schweinebraten sei die beinahe letzte ihres großen Namens gewesen. Nur ihr Sohn möchte weiter ein Schweinebraten sein. Alle anderen geborenen Schweinebraten hätten das schöne Familienband zerrissen und seien zu gewöhnlichen ... (eingefügt sind die Namen der weiteren Hinterbliebenen) geworden. Auf dass keiner mehr Scherze treibe mit ihrem Namen. Der Bratenrest sei Schweigen. Der Ehemann der Verstorbenen lässt durch seinen Anwalt Beschwerde einlegen beim Deutschen Presserat. Es bedürfe sicherlich keiner vielen Worte, um zu erklären, wie geschmacklos die Hinterbliebenen der Verstorbenen diese Veröffentlichung empfinden, betont der Beschwerdeführer. Offensichtlich habe der Familienname „Schweinebraten“, für den jeder Mensch letztlich nichts könne, den verantwortlichen Redakteur dazu veranlasst, den Todesfall ins Lächerliche und Beleidigende zu ziehen. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt in ihrer Stellungnahme, dass sie den Abdruck des Beitrages bedauere. Es handele sich um eine Fehlleistung. Die Entschuldigung und das Bedauern habe man gegenüber der Familie der Verstorbenen zum Ausdruck gebracht. (2001)