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Bezeichnung „Pöbler“

Zulässiges Synonym für die Beleidigung eines Richters

In einer Notiz meldet ein Boulevardblatt, dass ein Frührentner einen Prozess beim Arbeitsgericht verloren und danach den Richter als „Rechtsbeuger“ beschimpft hat. Jetzt habe das Amtsgericht den Pöbler wegen Beleidigung zu 1000 DM Strafe verdonnert. Der betroffene Mann bittet den Deutschen Presserat um Prüfung, ob die Auffassung der Zeitung vertretbar sei. Er selbst sieht sich durch die Bezeichnung „Pöbler“ beleidigt. Richtig sei, dass er einen Berufsrichter als „Rechtsbeuger“ bezeichnet habe. Dadurch werde jedoch die Bezeichnung „Pöbler“ nicht gedeckt. Diese sei eine Herabsetzung seiner Person. Die Rechtsvertretung des Verlages hält den Vorwurf der Rechtsbeugung für eine deutliche Beleidigung, welche die Verwendung des Begriffs „Pöbler“ durchaus rechtfertige. (2001)