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Privatsphäre

Ein Kandidat der Bürgermeisterwahl in einer süddeutschen Kleinstadt beanstandet, ihm werde in Berichten zweier Zeitungen wahrheitswidrig unterstellt, er habe bei einer Wahlversammlung öffentlich erklärt, sein Adoptivsohn sei der uneheliche Sohn einer Bedienung. Statt dessen habe er lediglich sich und seine Familie vorgestellt und im Hinblick auf den Adoptivsohn erklärt, entgegen der Vermutung der Öffentlichkeit seien weder er noch sein Schwiegervater der leibliche Vater des Jungen. Mit den Veröffentlichungen werde in die Intimsphäre des Adoptivsohnes und der Bedienung eingegriffen. Beide seien in der kleinen Gemeinde identifizierbar. Die Redaktionen der Zeitungen erklären, der Beschwerdeführer sei von sich aus dem Gerücht entgegengetreten, ohne darauf angesprochen worden zu sein. Der Adoptivsohn sei von Bürgern des Ortes der Bedienung zugeordnet worden. Im Zusammenhang mit der Wahlberichterstattung habe das Gerücht nicht unerwähnt bleiben dürfen, da die Adoptivangelegenheit mehrfach als Grund für die spätere Wahlniederlage des Kandidaten genannt worden sei. (1987)