Vertraulichkeit
Ein Journalist führt ein Gespräch mit einem ehemaligen Funktionär der früheren DDR. Dabei erhält er Informationen über die angebliche Tätigkeit eines früheren DDR-Ministers in der Hauptverwaltung Aufklärung des Staatssicherheitsdienstes. In einem Gespräch mit der Dienststelle einer Bundesbehörde lässt der Journalist die Angaben überprüfen. Die Dienststelle macht von diesem Gespräch einen Aktenvermerk. Aus diesem Vermerk geht hervor, dass der Journalist in dem Gespräch die Quelle seiner Informationen preisgegeben hat. Der Anwalt des Informanten beschwert sich beim Deutschen Presserat. Er sieht die zugesagte Vertraulichkeit für das Informations- und Hintergrundgespräch verletzt. Die Vertraulichkeit werde auch durch eine Veröffentlichung des Gesprächsthemas in einer Tageszeitung verletzt. (1991)