Vorstrafen
“Mehrfacher Betrüger wirft Stadt böse Absichten vor” schreibt eine Lokalzeitung in der Schlagzeile eines Artikels, in dem sie über den geplanten Verkauf eines Grundstücks mit Gasthof berichtet. Eigentümerin des Grundstücks ist die Stadt, der Gasthof wurde jedoch von der Pächterin des Grundstücks gebaut. Diese will den Gasthof jetzt verkaufen. Die Stadt möchte den Verkauf selbst tätigen und die Pächterin mit einer Entschädigung in Höhe des Wertes des Gasthofes abfinden. Der Berater der Pächterin und gleichzeitig auch der potentiellen Käuferin des Gasthofes ist laut Zeitungsbericht ein Mann, der bereits mehrfach wegen Betrugs im Gefängnis saß. Aus diesem Grund wolle die Stadtverwaltung, so die Zeitung, mit diesem Mann nicht mehr verhandeln. Der Betroffene legt Beschwerde beim Deutschen Presserat ein. Er hält die Erwähnung seiner Vorstrafen für ungerechtfertigt und spricht von einem Journalismus der miesesten Art und Weise. Die Chefredaktion der Zeitung teilt mit, ihre Lokalredaktion sei nach intensiver Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die jetzige Tätigkeit des Beschwerdeführers als Fachberater in einer Linie zu sehen sei mit den zahlreichen anhängigen Verfahren in seinem Vorleben. Deshalb sei in dem Beitrag zu Recht auf die unbestrittene Tatsache hingewiesen worden, dass der Mann ein mehrfach vorbestrafter Betrüger sei. (1996)