Zitat ohne Distanz
Wiedergabe verletzt das Persönlichkeitsrecht eines Unbeteiligten
Eine Lokalzeitung würdigt Leben und Werk eines bald 80-jährigen Literatur- und Religionswissenschaftlers, der das Genre „Biografie“ mit neuen Akzenten aus christlicher Sicht versehen habe. Das Festhalten am alten Kirchenglauben sei dem konservativen Intellektuellen ganz wichtig, schreibt die Autorin. Und sie zitiert u.a. die Aussage ihres Gesprächspartners, die „Abweichler“ Drewermann und Küng könne man nicht ernst nehmen, eher schon die Meinung, Drewermann sei ein teuflischer Demagoge wie Goebbels oder Hitler. Ein Leser des Blattes legt die Veröffentlichung dem Deutschen Presserat vor. Der Theologe Drewermann werde mit dieser Aussage beleidigt und diffamiert. Die Chefredaktion der Zeitung erklärt, es könne nicht Aufgabe eines Porträts sein, die Denkweise eines Menschen a priori zu kommentieren oder zurecht zu rücken. Das Porträt stelle den Menschen dar, wie er ist. Ob die Redaktion seine Meinung teilt oder nicht teilt, sei insofern unerheblich. Die Zeitung habe dem Beschwerdeführer im nachhinein Gelegenheit gegeben, in einem Leserbrief zu der Veröffentlichung Stellung zu nehmen. (2001)