Parlamentarierreise
Unter der Schlagzeile „Wählt sie nie wieder!“ ruft eine Boulevardzeitung ihre Leser auf, vier Bundestagsabgeordnete nicht mehr zu wählen, denen die dramatische Staatsverschuldung völlig egal sei. Während der Bundestag zu einer Sondersitzung zusammengekommen sei, hätten sich die vier lieber im Spielerparadies Las Vegas vergnügt. Die Zeitung spricht von einer Zocker-Reise. Sowohl in Las Vegas als auch später in Chicago seien die Abgeordneten in Luxussuiten untergebracht gewesen. Eine der genannten Abgeordneten wehrt sich mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen im Artikel enthaltene falsche Tatsachenbehauptungen. Zum Zeitpunkt der Sitzung sei sie nicht mehr in Las Vegas, sondern bereits in Chicago gewesen. Sowohl hier wie dort sei sie in normalen Hotelzimmern untergebracht gewesen. Nach Ansicht der Beschwerdeführerin enthält der Artikel ehrverletzende Beschuldigungen und kommt einem Rufmord gleich. Die Chefredaktion des Blattes erklärt, die Politikerin verkenne völlig den Inhalt des Beitrags. Entscheidend sei doch, dass die auf die Initiative ihrer Partei einberufene Sondersitzung des Parlaments für die Beschwerdeführerin kein Anlass war, ihre im Verhältnis zu der Bedeutung der Sondersitzung völlig unwichtige Reise abzubrechen, um in den Bundestag zurückzukehren. Es sei völlig unerheblich, wo sie zum Zeitpunkt der Sitzung gewesen sei. Wichtig sei vielmehr, dass sie an dieser Sitzung nicht teilgenommen, sondern lieber eine „Glücksspielreise“ in die USA unternommen habe. Die Aussage über die Unterbringung in Luxussuiten entspreche dem Sachstand. Zudem sei es wohl zweifelsfrei eine Meinungsfrage, was eine Suite sei. (1996)