Ethnische Gruppen
Eine Regionalzeitung berichtet, dass ein 48-jähriger Sinti nach seiner Entlassung aus der Haft in der Wohnung seiner Freundin von drei inzwischen flüchtigen Tätern erschossen worden sei. Es handele sich vermutlich um Rache für einen Mord vor fünf Jahren. Damals habe der jetzt Getötete nach einem Streit mit einer verfeindeten Sinti-Familie einen 52-jährigen Mann mit einem Messer erstochen. Aus der dafür verhängten Haft sei er jetzt vorzeitig entlassen worden. Der Beitrag der Zeitung schließt mit der Anmerkung, dass im Ort des Geschehens seit einigen Jahren mehrere Sinti-Familien als Korbmacher arbeiten. Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma veranlasst unter Hinweis auf Ziffer 12 des Pressekodex eine Beschwerde beim Deutschen Presserat. Die Chefredaktion der Zeitung weist darauf hin, dass die Nachricht von einer Agentur geliefert wurde. Da auch die Agenturfassung den Hinweis auf die Zugehörigkeit der Beteiligten zur Gruppe der Sinti enthielt, hatte die Redaktion den Eindruck, dass die Verwendung der Bezeichnung “Sinti” in diesem Fall zu rechtfertigen war. Sie musste außerdem davon ausgehen, dass hier Familienbande eine wichtige, bei der Klärung des Tatbestands mitentscheidende Rolle spielen. Und gerade bei den Sinti habe der Familienverband eine große Bedeutung, eine viel größere als man in der soziologischen Struktur der Bundesrepublik normalerweise feststellen könne. (1998)