Benachteiligung einer Partei
Ein Parteipolitiker beklagt, dass seine Lokalzeitung in der Berichterstattung vor der Landtagswahl seine Partei »bewusst benachteiligt« habe. So sei der Kandidat seiner Partei als einziger nicht im Rahmen einer Telefonaktion für die Leser vorgestellt worden, obwohl der Redaktion die hierfür notwendigen Unterlagen rechtzeitig zugeleitet worden seien. Die Redaktion habe auch keine Veranstaltung der Partei besucht und Leserbriefe der Partei seien »entgegen sonstigen Gepflogenheiten« nicht abgedruckt worden. (1986)