Ehrverletzung
In einer Zeitschrift wird dem Landeswahlkampfleiter einer rechten Partei vorgeworfen, er habe in einem Gespräch mit Mitarbeitern der Redaktion die rechte Hand wie zum Hitlergruß erhoben. Wörtlich heißt es: »Manchmal kann der pensionierte Seifenverkäufer seine altdeutschen Reflexe dann aber doch nicht kaschieren: Im Gespräch reckt er die rechte Hand wie zum Hitlergruß. « Der Betroffene spricht in einer Beschwerde beim Deutschen Presserat von einer groben Verletzung seiner Ehre: Solche Verleumdungen gegenüber einem unbescholtenen Bürger erinnerten ihn an die Methoden der Inquisition des Mittelalters. Die Redaktion legt ein Foto zum Beleg ihrer Behauptung vor. Die Qualifizierung der Handbewegung »wie zum Hitlergruß« sei eine zulässige Wertung. (1992)