Wahrheitsgehalt
Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen Leserbrief, der sich kritisch mit der Verurteilung des Vorsitzenden einer rechtsextremen Partei zu zwei Jahren Haff auseinandersetzt: Wörtlich schreibt der Autor: »Ein Recht zur Verteidigung, so wie es die Prozessordnungen aller Rechtssysteme selbst für mehrfache Kindermörder vorsehen, ist uns Deutschen noch heute; 50 Jahre nach den Nürnberger Prozessen, genauso wenig gewährt wie damals,« Unter Hinweis auf die Geschehnisse in Katyn hält er für möglich, »dass auch hinsichtlich der gegen uns Deutsche aufgestellten Anklage der Vernichtung millionenfachen Menschenlebens in den KZ (die offiziellen Angaben zwischen 300.000 bis hin zu 6 Millionen Opfern machen den immensen Klärungsbedarf deutlich) noch nicht das letzte Wort gesprochen ist.« Ein Leser des Blattes schaltet den Deutschen Presserat ein. Er hält die Veröffentlichung für einen Verstoß des Herausgebers gegen seine Pflicht, für die Verfassung und Achtung der Gesetze einzutreten. (1995)