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Persönlichkeitsschutz

Eine Lokalzeitung in einem neuen Bundesland veröffentlicht Listen von Mitarbeitern in den früheren Kreisdienststellen des DDR-Ministeriums für Sicherheit. Es werden Namen, Vornamen, Geburtsdaten, Dienstgrade und Jahresgehälter angegeben. In dem Beitrag wird auch die Nachfolgearbeitsstelle eines Stasi Angehörigen genannt. Ein Leser der Zeitung spricht in seiner Beschwerde beim Deutschen Presserat von einem Paradebeispiel missverstandener Vergangenheitsbewältigung. Die Zeitung erklärt; die Namenslisten seien bereits zuvor veröffentlicht worden. Es handele sich um im Stasi-Unterlagengesetz nicht geschützte Daten des DDR-Geheimdienstes und somit um Informationen zur DDR-Geschichte, die im Brennpunkt des öffentlichen Interesses liegen. Allen durch die mögliche Namensgleichheit indirekt Betroffenen der Veröffentlichung sei die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben worden. (1992)