Interview
Die Bundesgeschäftsstelle eines gemeinnützigen Vereins beschwert sich beim Deutschen Presserat über ein Interview, das eine Tageszeitung mit dem Regionalbeauftragten des Vereins geführt hat. Das Interview enthielt bei der Veröffentlichung überraschenderweise eine zusätzliche Frage und eine entsprechende Antwort, über die weder der freie Mitarbeiter, der das Interview geführt hatte, noch der Interviewte Bescheid wussten. Der Inhalt der von der Redaktion nachträglich eingebauten Frage zum Vorwurf an den Bundesvorsitzenden, dass er seine ehrenamtliche Tätigkeit mit kommerziellen Interessen verknüpfe, sei völlig haltlos und schade dem Ansehen des Vereins. Die Redaktion erklärt den Vorgang damit, dass der Regionalbeauftragte einen Tag nach dem Interview eine Pressemitteilung herausgegeben habe; in der er sich u. a. kritisch mit dem Bundesvorsitzenden auseinandersetzt: Dieser Auszug aus der Pressemitteilung sei dem Interview mit dem Regionalbeauftragten hinzugefügt worden. Man habe diese Zusammenhänge der Bundesgeschäftsstelle des Vereins erläutert und sich bei dem Betroffenen ausdrücklich entschuldigt, der seinerseits in einem Brief die Annahme der Erklärung und Entschuldigung bestätigt habe. (1993)