Ermittlungsverfahren
In zwei Beiträgen berichtet eine Lokalzeitung über ein Unternehmen, das unter seiner neuen Firmenhalle Giftabfälle vergraben habe. Wegen dieses Umweltdeliktes werde nun gegen den Geschäftsführer der Firma ermittelt. Der Betroffene wird namentlich genannt. Er habe das Unternehmen in den Konkurs geführt und sei inzwischen wegen Subventionsbetruges rechtskräftig verurteilt. Der Beschuldigte wehrt sich mit einer Beschwerde beim Deutschen Presserat. Er moniert die Nennung seines Namens und weist darauf hin, dass der Vorwurf, eine Umweltstraftat begangen zu haben, mehrere Jahre nach seinem Ausscheiden aus der Firma erhoben wurde. Die Zeitung beruft sich auf Informationen der Staatsanwaltschaft. Einer Forderung des Betroffenen nach Gegendarstellung habe sie entsprochen. (1993)